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Numeri 29 - Deutsch

Numeri 29 - Zweisprachig
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Numeri 29

Numeri 29:1 ^
Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun-es ist euer Drommetentag-
Numeri 29:2 ^
und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
Numeri 29:3 ^
dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
Numeri 29:4 ^
und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer;
Numeri 29:5 ^
auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen-
Numeri 29:6 ^
außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist-,zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN.
Numeri 29:7 ^
Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun,
Numeri 29:8 ^
sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
Numeri 29:9 ^
mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
Numeri 29:10 ^
und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer;
Numeri 29:11 ^
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
Numeri 29:12 ^
Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern
Numeri 29:13 ^
und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
Numeri 29:14 ^
samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder,
Numeri 29:15 ^
und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer;
Numeri 29:16 ^
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, -außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Numeri 29:17 ^
Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
Numeri 29:18 ^
mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
Numeri 29:19 ^
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
Numeri 29:20 ^
Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
Numeri 29:21 ^
mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
Numeri 29:22 ^
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
Numeri 29:23 ^
Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
Numeri 29:24 ^
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
Numeri 29:25 ^
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
Numeri 29:26 ^
Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
Numeri 29:27 ^
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
Numeri 29:28 ^
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
Numeri 29:29 ^
Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
Numeri 29:30 ^
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
Numeri 29:31 ^
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
Numeri 29:32 ^
Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
Numeri 29:33 ^
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
Numeri 29:34 ^
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
Numeri 29:35 ^
Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
Numeri 29:36 ^
und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
Numeri 29:37 ^
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
Numeri 29:38 ^
dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
Numeri 29:39 ^
Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.
Numeri 29:40 ^
Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.
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